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   BVerwG, 17.04.1990 - 6 B 30.89   

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BVerwG, 17.04.1990 - 6 B 30.89 (https://dejure.org/1990,15320)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1990 - 6 B 30.89 (https://dejure.org/1990,15320)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1990 - 6 B 30.89 (https://dejure.org/1990,15320)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Trennungsgeld - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Nichtzulassungsbeschwerde

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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1990 - 6 B 30.89
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1990 - 6 B 30.89
    Derartige Angriffe sind aber im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision unbeachtlich (vgl. u.a. Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - ; Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1990 - 6 B 30.89
    Derartige Angriffe sind aber im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision unbeachtlich (vgl. u.a. Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - ; Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 17.04.1990 - 6 B 30.89
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 70.79

    Soldatenkinder - Anerkennung der Berufsausbildung - Umzugshindernis - Zwingender

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1990 - 6 B 30.89
    Wegen der Begrenzungsfunktion der beamten- und soldatenrechtlichen Fürsorgepflicht müssen die dem Umzug vorübergehend entgegenstehenden Hindernisse über den Normalfall hinausgehende, den Umzug verhindernde besondere Gründe sein, die billigerweise die Übernahme der Mehrkosten durch den Dienstherren gebieten (vgl. Urteil des Senats vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 70.79 - ).
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